Allgemeine Geschäftsbedingungen
Michaela Eibel e.U.
Am See 30
7563 Königsdorf
Österreich
FN 529606
UID-Nr. ATU 64878234
Fassung – September 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Michaela Eibel e.U. mit ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern, insbesondere für Leistungen in den Bereichen Unternehmensberatung, Strategie, Positionierung, Organisations- und Geschäftsentwicklung, Workshops und Moderation.
Abweichende Regelungen in einem individuellen Vertrag, Angebot oder einer Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor.
AGB der Auftraggeberin/des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich oder elektronisch akzeptiert wurden.
Zwingende verbraucherschutzrechtliche Bestimmungen bleiben unberührt.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Annahme, Auftragsbestätigung, eindeutige Beauftragung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage gültig.
Individuelle Vereinbarungen können auch elektronisch getroffen werden.
Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie entsprechend bestätigt werden.
3. Vertragsunterlagen und Rangfolge
Für den Inhalt des Vertrags gilt folgende Rangfolge:
1. individuelle Vereinbarung,
2. Angebot bzw. Auftragsbestätigung,
3. diese AGB.
Bei Widersprüchen geht die höherrangige Vertragsgrundlage vor.
4. Leistungsumfang
Geschuldet sind ausschließlich die im jeweiligen Auftrag vereinbarten Leistungen.
Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs können eine Anpassung von Honorar und Zeitplan zur Folge haben.
Als Zusatzleistungen gelten insbesondere zusätzliche Beratungen, Workshops, Besprechungen, Recherchen, Analysen, Konzepte und Präsentationen.
Auf einen wesentlichen Mehraufwand wird, soweit möglich, hingewiesen.
5. Änderungswünsche und Korrekturen
Änderungen und Korrekturen sind innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs zulässig.
Die Anzahl der inkludierten Korrekturrunden richtet sich nach dem jeweiligen Angebot.
Weitere Korrekturen oder nachträgliche Änderungen bereits freigegebener Leistungen werden nach Aufwand verrechnet.
Wesentliche Änderungen des Briefings können Honorar und Zeitplan entsprechend verändern.
6. Mitwirkungspflichten
Die Auftraggeberin/der Auftraggeber hat alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Entscheidungen, Freigaben und Zugänge rechtzeitig bereitzustellen.
Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die bereitgestellten Inhalte, Unterlagen, Daten und sonstigen Materialien vollständig, richtig und für den vorgesehenen Zweck verwendbar sind. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber hat insbesondere sicherzustellen, dass für sämtliche von ihr/ihm zur Verfügung gestellten Werke, Inhalte und Materialien die für die vereinbarte Leistungserbringung erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte vorliegen. Sollten aufgrund der Verwendung solcher von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber bereitgestellten Inhalte, Unterlagen, Daten oder Materialien Ansprüche Dritter gegen die Vertragspartnerin entstehen, hält die Auftraggeberin/der Auftraggeber die Vertragspartnerin im gesetzlich zulässigen Umfang schad- und klaglos.
Verzögerungen und Mehraufwand aufgrund verspäteter, unvollständiger oder unrichtiger Mitwirkung gehen nicht zulasten der Vertragspartnerin. Vereinbarte Fristen verlängern sich angemessen.
7. Unternehmensberatung
Beratungsleistungen erfolgen auf Grundlage der vereinbarten Aufgabenstellung sowie der von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen.
Eine vollständige eigenständige Überprüfung sämtlicher Kundeninformationen ist nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Ein bestimmter wirtschaftlicher oder sonstiger Unternehmenserfolg wird nicht garantiert.
Unternehmerische Entscheidungen bleiben in der Verantwortung der Auftraggeberin/des Auftraggebers.
Rechts-, Steuer- oder Wirtschaftsprüfungsberatung ist nicht geschuldet, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart und rechtlich zulässig ist.
8. Beratungsgrundlagen und Arbeitsergebnisse
Beratungen und Empfehlungen beruhen auf den vereinbarten Zielen und den verfügbaren Informationen und stellen fachliche Einschätzungen dar.
Eine laufende Aktualisierung nach Abschluss der Leistung ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Allgemeine Methoden, Vorlagen, Modelle und Know-how der Vertragspartnerin bleiben deren Eigentum.
9. Präsentationen, Workshops und Moderation
Bei Workshops, Moderationen und Präsentationen ist die Auftraggeberin/der Auftraggeber für die Organisation der Teilnehmenden, Räumlichkeiten und erforderlichen technischen Voraussetzungen verantwortlich, soweit nicht anders vereinbart.
Zusätzliche Termine, Nachbearbeitungen oder Dokumentationen sind nur geschuldet, wenn sie vereinbart wurden.
10. Inhalte und rechtliche Verantwortung
Die Auftraggeberin/der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die von ihr/ihm bereitgestellten Inhalte und deren rechtliche Zulässigkeit.
Die Vertragspartnerin ist berechtigt, die Verwendung offensichtlich rechtswidriger oder sonst unzulässiger Inhalte abzulehnen.
11. Freigaben
Die Auftraggeberin/der Auftraggeber hat übermittelte Leistungen auf Inhalt, Daten, Schreibweise und sonstige erkennbare Fehler zu prüfen.
Nach erfolgter Freigabe veranlasste Änderungen gelten grundsätzlich als Zusatzleistung.
Rechte wegen verborgener Mängel bleiben unberührt.
Eine Freigabe ersetzt keine rechtliche Prüfung durch die Auftraggeberin/den Auftraggeber.
12. Künstliche Intelligenz und digitale Werkzeuge
Die Michaela Eibel e.U. ist berechtigt, zur Leistungserbringung KI und sonstige digitale Werkzeuge einzusetzen, sofern dies fachlich zweckmäßig, rechtlich zulässig und datenschutzkonform erfolgt. KI-generierte Inhalte können Fehler enthalten und werden, soweit erforderlich, fachlich oder redaktionell überprüft; eine vollständige Fehler- oder Schutzrechtsfreiheit wird nicht gewährleistet.
Für durch KI-generierte oder KI-unterstützte Inhalte verursachte Verletzungen von Rechten Dritter haftet die Vertragspartnerin bei leichter Fahrlässigkeit nicht, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
Für vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte trägt dieser die Verantwortung für deren Rechtmäßigkeit und erforderliche Nutzungsrechte und hält die Vertragspartnerin von daraus resultierenden Ansprüchen Dritter schad- und klaglos, soweit gesetzlich zulässig.
Der Auftraggeber kann den Einsatz bestimmter KI-Systeme vor Leistungsbeginn in Textform untersagen. Dadurch entstehender Mehraufwand kann gesondert nach vereinbartem Stundensatz verrechnet werden.
13. Geistiges Eigentum
Geistige Eigentumsrechte an Methoden, Konzepten, Unterlagen und Arbeitsergebnissen verbleiben bei der Vertragspartnerin, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Die Auftraggeberin/der Auftraggeber erhält grundsätzlich nur die im Auftrag vereinbarten Nutzungsrechte.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird ein einfaches, nicht ausschließliches zeitlich und örtlich beschränktes Nutzungsrecht (Werknutzungsbewilligung) für den vertraglich vorgesehenen Zweck eingeräumt.
Weitergehende Nutzungen, Übertragungen an Dritte, Unterlizenzierungen oder Bearbeitungen bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung.
Nutzungsrechte gehen grundsätzlich erst nach vollständiger Zahlung über, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Rohdaten, interne Arbeitsunterlagen und nicht geschuldete Quelldateien werden nicht automatisch übertragen.
14. Fremdleistungen und Subunternehmer
Die Vertragspartnerin ist berechtigt, geeignete Subunternehmer und Fachleute einzusetzen.
Von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber beauftragte oder in deren/dessen Rechnung bezogene Fremdleistungen und Drittanbieterleistungen werden gesondert verrechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Honorar enthalten sind.
Die Vertragspartnerin bleibt für die eigene vertragliche Leistung verantwortlich.
15. Termine und Projektverlauf
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Im Übrigen handelt es sich um voraussichtliche Zeitangaben.
Fristen verlängern sich angemessen bei Verzögerungen durch die Auftraggeberin/den Auftraggeber, fehlende Freigaben, Änderungswünsche, Ausfälle von Dritten, technische Probleme, Behörden oder höhere Gewalt.
16. Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse
Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der Vertragspartnerin, insbesondere Naturereignisse, Ausfälle von Kommunikations- oder IT-Systemen, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe oder vergleichbare Ereignisse, berechtigen zu einer angemessenen Unterbrechung oder Verschiebung der Leistung.
Bei länger dauernder Verhinderung bleiben gesetzliche Beendigungsrechte unberührt.
17. Honorar
Das Honorar richtet sich nach Angebot, Auftragsbestätigung oder individueller Vereinbarung und kann als Pauschal-, Stunden-, Tages-, Projekt- oder laufendes Honorar vereinbart werden.
Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich Honorare zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Externe Kosten sind zusätzlich zu ersetzen, sofern sie nicht ausdrücklich inkludiert sind.
18. Anzahlungen und Teilrechnungen
Anzahlungen und Teilrechnungen können entsprechend der Vereinbarung gelegt werden.
Die weitere Leistungserbringung kann bei nicht fristgerechter Zahlung von der vorherigen Begleichung offener Beträge abhängig gemacht werden.
Bereits erbrachte Leistungen bleiben jedenfalls zahlbar.
19. Rechnungslegung und Zahlung
Rechnungen sind innerhalb der jeweils angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.
Rechnungen können elektronisch übermittelt werden.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen; im unternehmensbezogenen Geschäft insbesondere die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB.
Gesetzlich zulässige Mahn- und Inkassokosten können geltend gemacht werden.
Bei wesentlichem Zahlungsverzug kann die Leistung nach angemessener Nachfristsetzung ausgesetzt werden.
20. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Im unternehmensbezogenen Geschäft ist eine Aufrechnung nur mit rechtskräftig festgestellten oder von der Vertragspartnerin anerkannten Gegenforderungen zulässig, soweit zwingendes Recht nicht anderes vorsieht.
Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur im gesetzlich zulässigen Umfang.
Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
21. Kündigung und Beendigung
Einmalige Projekte enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen.
Laufende Vertragsverhältnisse enden nach den vereinbarten Bedingungen oder den gesetzlichen Bestimmungen.
Das Recht zur außerordentlichen Beendigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Bei Beendigung sind die bis dahin erbrachten Leistungen sowie nicht stornierbare Drittverbindlichkeiten zu bezahlen.
22. Projektabbruch und Stornierung
Bei Abbruch eines Projekts sind die bis zum Abbruch erbrachten Leistungen sowie unvermeidbare Dritt- und Fremdkosten zu vergüten.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Eine pauschale Stornogebühr wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart und gesetzlich zulässig ist.
23. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Bei berechtigten Mängeln ist der Vertragspartnerin zunächst Gelegenheit zur Verbesserung oder Ersatzleistung zu geben.
Erkennbare Mängel sind möglichst zeitnah mitzuteilen.
Keine Gewährleistung besteht, soweit Mängel auf nachträgliche Änderungen durch die Auftraggeberin/den Auftraggeber oder Dritte, unsachgemäße Verwendung oder äußere Umstände zurückzuführen sind.
24. Haftung
Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Im unternehmensbezogenen Geschäft wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Die Haftung für Personenschäden und sonstige zwingende Haftung bleibt unberührt.
Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden wird im unternehmensbezogenen Geschäft nur gehaftet, soweit dies zwingend vorgeschrieben oder ausdrücklich vereinbart ist.
Für unternehmerische Entscheidungen der Auftraggeberin/des Auftraggebers besteht keine Haftung, sofern kein vertragswidriges Verhalten der Vertragspartnerin vorliegt.
25. Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien behandeln vertrauliche Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt werden, vertraulich und verwenden sie nur für die Vertragsdurchführung.
Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
26. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach den jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
Ergänzende Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
Soweit erforderlich, wird eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
Erforderliche Einwilligungen werden gesondert eingeholt.
27. Referenzen
Abgeschlossene und öffentlich zugängliche Projekte dürfen als Referenz genannt oder dargestellt werden, sofern dem keine berechtigten Interessen der Auftraggeberin/des Auftraggebers entgegenstehen.
Nicht öffentliche, vertrauliche oder noch nicht veröffentlichte Projekte werden nur mit Zustimmung als Referenz verwendet.
28. Aufbewahrung und Archivierung
Unterlagen und Daten werden nur so lange aufbewahrt, wie dies gesetzlich erforderlich ist oder ein berechtigtes Interesse besteht.
Eine dauerhafte Archivierungs- oder Aufbewahrungspflicht für Unterlagen der Auftraggeberin/des Auftraggebers besteht nicht.
Für eigene Sicherungskopien und Backups ist die Auftraggeberin/der Auftraggeber verantwortlich.
29. Nutzungsrechte bei Zahlungsverzug
Soweit Nutzungsrechte von der vollständigen Zahlung abhängig sind, dürfen die betreffenden Arbeitsergebnisse vor vollständiger Zahlung nicht genutzt werden, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
30. Elektronische Kommunikation
Die Vertragsparteien dürfen im Rahmen der Geschäftsbeziehung elektronisch kommunizieren.
Elektronische Erklärungen und Übermittlungen gelten als zugegangen, sobald sie im gewöhnlichen elektronischen Geschäftsverkehr abrufbar sind, sofern zwingendes Recht nicht anderes bestimmt.
31. Mediation und Streitbeilegung
Die Vertragsparteien können im Streitfall einvernehmlich eine Mediation oder sonstige freiwillige Streitbeilegung versuchen.
Eine Partei ist hierzu nicht verpflichtet.
Gesetzliche Rechte, insbesondere die Anrufung eines Gerichts oder die Beantragung einstweiliger Maßnahmen, bleiben unberührt.
32. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Vertragspartnerin.
33. Gerichtsstand
Für Streitigkeiten mit Unternehmerinnen und Unternehmern ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Vertragspartnerin zuständig.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
34. Anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen, soweit gesetzlich zulässig.
Das UN-Kaufrecht (CISG) wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
35. Änderungen der AGB
Änderungen werden dem Vertragspartner in Textform mitgeteilt und treten frühestens einen Monat nach Zugang in Kraft. Widerspricht der Vertragspartner nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gelten die Änderungen als vereinbart, sofern sie sachlich gerechtfertigt und zumutbar sind. Auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Rechtsfolgen des unterlassenen Widerspruchs wird ausdrücklich hingewiesen.
Änderungen wesentlicher Vertragspflichten oder des Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung und sind von der Zustimmungsfiktion ausgenommen.
Änderungen dieser AGB gelten für bereits bestehende Vertragsverhältnisse nur, soweit sie wirksam und gesetzlich zulässig vereinbart wurden.
Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
36. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung.
37. Maßgebliche Fassung
Maßgeblich ist jene Fassung dieser AGB, die bei Vertragsabschluss wirksam vereinbart und der Auftraggeberin/dem Auftraggeber zugänglich gemacht wurde.
Die jeweils aktuelle Fassung kann auf der Website der Vertragspartnerin veröffentlicht werden.
Individuelle Vereinbarungen gehen auch insoweit vor.

